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Antragstellung

Ausschreibung zum Programm "Bürgeruniversität in der Lehre"

Im Programm „Bürgeruniversität in der Lehre“ werden gesellschaftsbezogene Lehrprojekte unter Einbeziehung von externen Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity gefördert. Die Ausschreibung erfolgt jährlich zu Ende des Wintersemesters auf dieser Webseite. 

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Förderfähig sind die drei folgenden Lehr-Lernformate:

  • Wissenschaftskommunikation in der Lehre beinhaltet die Reflexion, Vermittlung und Präsentation von Forschungsergebnissen durch Studierende an externe Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity. Sie mündet stets in einen konkreten Output, also z.B. in ein (wissenschafts-)journalistisches Format (z.B. (Online)Artikel für Zeitungen, Beiträge zu Blogs oder einer Webseite), die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Science Slam, Pubquiz, Worldcafé, weitere Informationen zu Formaten hier) oder die Gestaltung digitaler Kommunikationsmittel (z.B. für Social Media, Video, Podcast). Ergebnis eines solchen Seminars können aber auch eine Ausstellung oder die Beteiligung an Wissenschafts- oder Kulturfestivals sein. Das Lehr-Lernformat fördert damit insbesondere Kompetenzen in der zielgruppenspezifischen Aufbereitung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus lernen Studierende die Methoden und die gesellschaftliche Bedeutung von Wissenschaftskommunikation kennen.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Wissenschaftskommunikation in der Lehre“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Es geht um alles“ (Förderrunden 3, 4 und 5), „Kolonialismus, Imperialismus, Faschismus – Das Erbe und die Zukunft der modernen Weltraumforschung“ (Förderrunde 7) und „denXte Podcast“ (Förderrunden 3, 4 und 5). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
     
  • Als Service Learning werden Lehr-Lernformate bezeichnet, die universitäres (projektorientiertes) Lernen mit gemeinnützigem Engagement vereinen. Studierende können ihr Know-how aus dem Studium zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen (z.B. Vereine, NGOs, Stiftungen) einsetzen. Dabei erproben sie fachliche und methodische Kompetenzen in der Praxis und leisten einen nützlichen gesellschaftlichen Beitrag. Service Learning gibt Studierenden die Möglichkeit, früh in Berührung zu kommen mit sozialen Problemstellungen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen. Hierbei erworbene Schlüsselkompetenzen sind auch im Hinblick auf den Berufseinstieg wertvoll.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Service Learning“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Mit Beuys Düsseldorf erleben“ (Förderrunden 4 und 5), „Refugee Law Clinic“ (Förderrunden 1, 2 und 4) und „Medizinische Flüchtlingshilfe Düsseldorf“ (Förderrunden 2, 3 und 4). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
     
  • Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft basiert auf Lehrformaten, in denen Studierenden das Lernen im Rahmen von Forschungsprozessen ermöglicht wird. Sie lernen dadurch den Prozess eines Forschungsvorhabens in all seinen wesentlichen Phasen kennen (Entwicklung, Durchführung, Kommunikation) und können dieses aktiv (mit)gestalten und reflektieren. Im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ sollen Lehr-Lernprojekte mit einem konkreten gesellschaftlichen Bezug gefördert werden, z.B. durch Forschung mit und in der Düsseldorfer Stadtgesellschaft. Denkbar sind bspw. Projekte, in denen Studierende ausgehend von Phänomenen des Stadtalltags neue Forschungsfragen und/oder -methoden (mit)entwickeln, Projekte, in denen gemeinsam mit Praxispartner*innen aus der Gesellschaft geforscht wird oder Citizen Science in der Lehre. Indem die Studierenden aktiv am Forschungsprojekt beteiligt werden und seine Relevanz für Dritte verstehen, erlernen sie Wissenschaft als sozialen Prozess. So erhalten sie die Gelegenheit, sich mit konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Thank you for the music“ (Förderrunde 6), „Forschendes Lernen anhand musealer Objekte“ und „Urbane linguistische Feldforschung“ (Förderrunde 5 und 7). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.

Die konkret gewählten Lehr-Lern- und Didaktikformate können sich je nach Forschungsfeld und Ausrichtung der Lehrveranstaltung unterscheiden. Sie sollen aber stets einen echten Mehrwert für die Studierenden generieren und darüber hinaus explizit auch Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity einbeziehen bzw. ansprechen, um so ebenfalls einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen.

Die neunte Ausschreibungsrunde wird vom 13. Februar 2026 bis 27. April 2026 (23:59 Uhr) geöffnet.

  • HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
  • Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der die Mittelverwaltung des Projekts zu verantworten hat.
  • Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.
  • Lehrbeauftragte der HHU sind im Rahmen der Förderlinie nicht antragsberechtigt.

Es können pro Lehrprojekt maximal 20.000 Euro mit einer Laufzeit von maximal zwei Semestern beantragt werden.

Formale Kriterien

  • Antragstellung durch HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
  • Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der die Mittelverwaltung des Projekts zu verantworten hat. Falls es sich bei dem/der Vorgesetzten nicht um den/die Erstbetreuer*in der Promotion handelt, sollte der/die Erstbetreuer*in ebenfalls Co-Antragsteller*in sein.
  • Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.  
  • Lehrbeauftragte der HHU sind im Rahmen der Förderlinie nicht antragsberechtigt.
  • Durchführung des Lehrprojekts innerhalb von zwei Semestern nach der Bewilligung. Für die neunte Förderrunde bedeutet dies, dass Projekte im Zeitraum des WiSe 2026/2027 und/oder des SoSe 2027 stattfinden sollen. Geförderte Projekte müssen daher bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein.
  • Um den Charakter eines zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekts zu wahren, ist pro Semester in der Regel nur eine Lehrveranstaltung mit einem Umfang von 2 bis 4 SWS oder einem äquivalenten Aufwand förderfähig.
  • Folgeanträge zu bereits im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekten können maximal zwei Mal gestellt werden. Eine erneute Antragstellung bereits geförderter Projekte und ihrer Projektleitung(en) ist außerdem nur zulässig, wenn der Stabsstelle Bürgeruniversität zuvor rechtzeitig ein Projektabschlussbericht vorgelegt wurde.

Inhaltliche Kriterien

  • Passfähigkeit des Lehrprojekts auf eines der drei förderfähigen Lehr-Lern-Formate
  • Überzeugende Darstellung des Lehrprojekts, insbesondere bezüglich des Mehrwerts für die Studierenden und die beteiligten Studiengänge sowie für die Gesellschaft (d.h. die beteiligten Praxispartner*innen und/oder die adressierten externen Zielgruppen).
  • Schlüssige Einbindung von Praxispartner*innen aus der Gesellschaft bzw. von Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity
  • Konkreter Nutzen des Lehrprojekts für den Kompetenzerwerb und die persönliche und berufsbezogene Entwicklung der Studierenden
  • Curriculare Anbindung der durchgeführten Maßnahme, d.h. diese ist strukturell und inhaltlich in das Studium eingebunden und mit den Lernzielen des Studiums verknüpft.
  • Wünschenswert ist die Erprobung innovativer Lehrformate und didaktischer Konzepte sowie die interdisziplinäre Ausrichtung von Anträgen.
  • Projektadäquate Kostenplanung
  • Bei Folgeanträgen werden zusätzlich auch die Ergebnisse des Vorgängerprojekts, wie im Abschlussbericht dargelegt, mit in die Bewertung einbezogen.

Weitere Hinweise

  • Wo zutreffend, sind Doppeleinreichungen bei anderen HHU-internen Förderprogrammen wie z.B. dem E-Learning Förderfonds (unter Angabe der Fristen des anderen Programms) in Anträgen unbedingt transparent zu machen. Eine gleichzeitige Förderung desselben Projekts durch mehrere Förderprogramme ist nicht zulässig.
  • Die Geförderten verpflichten sich, mit der Stabsstelle Bürgeruniversität für die Kommunikation in die Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten und rechtzeitig Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fotos und Textdokumente, Flyer oder Projekthomepage) zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Durchführung der beantragten Lehrveranstaltung ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen (z.B. Logo der Bürgeruni, Erwähnung der Förderung im Vorlesungsverzeichnis).
  • Aufgrund der Finanzierung der Förderlinie aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) können vorrangig Personalmittel beantragt werden, d.h. Mittel für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK, WHB, WHK). Der Umfang der Förderung (max. 20.000 €) eignet sich dabei vor allem für Stellenaufstockungen und (anteilige) Stellenverlängerungen von HHU-Forschenden sowie die Beschäftigung von Hilfskräften.
  • Weiterführende Informationen zu den für die Budgetplanung relevanten Pauschalsätzen für Tarifangestellte und Hilfskräfte sind über das in unserem Downloadbereich verfügbare FAQ-Dokument (siehe Linkliste auf S.6) abrufbar. Bitte achten Sie auf eine korrekte Berechnung der Personalkosten, da ansonsten das Risiko für eine Unterfinanzierung von Ihnen selbst getragen wird.
  • Beantragbar sind als Sachmittel darüber hinaus weitere Projektausgaben (z. B. Reisekosten des Projektpersonals, Lizenz- und Softwareausgaben, Exkursionen, Büromaterialien oder weitere Dienstleistungen).
  • Gast- und Honorarverträge und ähnliche, sinnvolle und notwendige Formen der Einbindung von externen Praxispartner*innen (aus dem Inland) in das Seminar können ebenfalls als Sachmittel beantragt werden.
  • Achtung: Bewirtungsausgaben sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn sie sich zwingend aus dem gewählten Format ergeben, und eine maximale Höhe von 1.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Zielsetzung des Programms, insbesondere der Mehrwert für die Studierenden, sollte sich auf allen Ebenen von Förderanträgen – einschließlich der Budgetplanung – klar widerspiegeln und stets im Fokus stehen. 
  • Die Einreichungsfrist für die neunte Ausschreibungsrunde ist der 27. April 2026 (23:59 Uhr).
  • Die wichtigsten Kriterien für eine Förderung sind
    • Formale Zulässigkeit (Vollständigkeit der Unterlagen und im Einklang mit den formalen „Förderbedingungen“, s.o.)
    • Überzeugende Darstellung des Projekts gemäß den inhaltlichen Kriterien (s.o., Abschnitt „Förderbedingungen“)
    • Projektadäquate Kostenplanung
  • Über die Förderung entscheidet die Rektorin unter Einbeziehung der Studiendekan*innen, zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft sowie der Stabsstelle Bürgeruniversität.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag (inkl. detaillierter Kostenaufstellung) die Vorlage der Stabsstelle Bürgeruniversität in der aktuellen Version. Die Vorlage finden Sie hier.

Bei den zugewiesenen Projektgeldern handelt es sich um zentrale Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) des Landes NRW. Alle Antragstellenden sind im Fall einer Förderung für die Verwaltung und korrekte Verausgabung der Projektmittel verantwortlich. Wesentliche Informationen und Richtlinien zur Mittelverwaltung an der HHU finden Sie im Download-Bereich weiter unten. Bei allgemeinen Fragen, z.B. zu Bestellungen und Personaleinstellungen, wenden Sie sich bitte immer zunächst an das Sekretariat Ihres Lehrstuhls/Ihrer Professur. Bei projektspezifischen Fragen unterstützt Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de).

Spätestens acht Wochen nach Ende der Projektlaufzeit ist ein kurzer Abschlussbericht einzureichen. Die Vorlage für den Abschlussbericht finden Sie hier. Die Vorlage für den Mittelverwendungsnachweis finden Sie hier.

Wenn es um die konkreten Förderbedingungen geht, berät Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität: buergeruni(at)hhu.de

Didaktisch beraten lassen können Sie sich außerdem jederzeit beim Service-Center für gutes Lehren und Lernen (SeLL) als Anlaufstelle für didaktische Impulse, Beratung und Qualifizierung: sell(at)hhu.de  

Inspirieren lassen können Sie sich außerdem auch von den bisher geförderten Projekten an der HHU.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail bis zum 27. April 2026 (23:59 Uhr) an die Stabsstelle Bürgeruniversität unter: buergeruni(at)hhu.de. Die Auswahlentscheidung erfolgt circa Mitte Juli 2026. 

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gern an die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de) wenden.

Die Stabstelle Bürgeruniversität bietet Antragsteller*innen zwei Online-Sprechstunden zur aktuellen Ausschreibung an. Diese finden am Mittwoch, den 18.03.2026 (13:00 Uhr - 14:00 Uhr), und am Donnerstag, den 09.04.2026 (11:00 Uhr - 12:00 Uhr), statt. Für den Zugangslink können Sie sich gerne per E-Mail an Christine Stender (christine.stender(at)hhu.de) unter Angabe des gewünschten Termins wenden.