Antragstellung: Förderlinie 2
Anschubfinanzierung für Drittmittelprojekte mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung (Partizipative Forschung)
Insgesamt stehen 75.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel können für Projekte im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 verwendet werden. Ziel der aktuellen Ausschreibung ist, durch Anschubfinanzierungen die Einwerbung partizipativer Drittmittelprojekte an der HHU zu unterstützen. Zum Feld der Partizipativen Forschung gehören neben der Citizen Science (Fokus auf Wissensgenerierung und Beteiligung von Bürger*innen) u.a. auch die Transdisziplinäre Forschung (Lösung praxisrelevanter Probleme durch Zusammenarbeit mehrerer Disziplinen mit gesellschaftlichen Akteur*innen) und die Transformative Forschung (Wissenschaft und gesellschaftliche Akteur*innen stoßen gemeinsam Veränderungsprozesse an). Weitere Informationen zur partizipativen Forschungslandschaft finden Sie z.B. hier.
Projektmittel können sowohl beantragt werden, um ein Einzelprojekt mit partizipativem Ansatz zur Antragstellung vorzubereiten als auch für ein partizipativ gestaltetes Teilprojekt eines größeren Verbundvorhabens (z.B. SFB). Im Antrag ist nachvollziehbar herauszuarbeiten, wie das im Programm „Bürgeruniversität in der Forschung“ beantragte Projekt der Einwerbung eines eigenständigen partizipativen Drittmittelprojektes dient. Forschungsprojekte ohne die Perspektive einer externen Drittmitteleinwerbung werden nicht gefördert. Die Förderung ist themenoffen und steht allen Fachdisziplinen offen.
Es können pro Projekt maximal 25.000 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten und maximal 12 Monaten beantragt werden (je nach Projektplanung und ggf. externer Einreichungsfrist). Die Fördermittel können flexibel für alle Kosten eingesetzt werden, die mit der Antragstellung zu tun haben (Personal- und Sachmittel). Sie können dabei einerseits klassisch für die Ausarbeitung eines Drittmittelantrags bei einer externen Förderorganisation beantragt werden. Darüber hinaus können sie aber beispielsweise auch für die Durchführung von Pilotstudien und anderweitigen spezifischen Vorarbeiten (z.B. Datenerhebung, Entwicklung von Forschungsinstrumenten/Tools, Netzwerkbildung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen) für einen externen Förderantrag für ein partizipatives Forschungsprojekt verwendet werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bereits im Rahmen des anschubfinanzierten vorbereitenden Projekts eine schlüssige Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen (mit projektspezifisch passendem Partizipationsgrad) stattfindet. Dies kann beispielsweise bei der Gestaltung der Forschungsfragen und des Antrags umgesetzt werden („Co-Design“), aber auch durch eine Beteiligung von Bürger*innen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen an vorbereitenden Pilotstudien (z.B. hinsichtlich Datenerhebung/-analyse, Kommunikation oder in beratender Funktion). Gerne berät Sie die Stabsstelle Bürgeruniversität bei der Planung und Umsetzung der Projekte. Wenden Sie sich dazu gerne an Dr. Julia Stiebritz-Banischewski (julia.stiebritz-banischewski(at)hhu.de).
Aktuelle externe Ausschreibungen zur Förderung partizipativer Forschungsprojekte
Aus Sicht der Wissenschaftspolitik ist Forschung mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung förderrelevant. Daher haben verschiedene externe Mittelgeber das Thema in ihr Förderhandeln integriert. So wird Partizipative Forschung mit Bürger*innen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen etwa von der DFG als ein programmübergreifend gern gesehener Ansatz präsentiert. Und auch die deutschen (Bundes-)Ministerien und die EU veröffentlichen regelmäßig Ausschreibungen, in denen partizipative Ansätze entweder verpflichtend sind oder als besonders förderfähig gelten. Ergänzende Förderungen bieten schließlich sowohl diverse Stiftungen (aktuell v.a. die Hans Sauer Stiftung, die VolkswagenStiftung mit „Change!“ und „Transformationswissen über Demokratien im Wandel“ sowie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt) als auch der jährlich ausgeschriebene Citizen-Science-Wettbewerb „Auf die Plätze!“. Eine Liste mit einer Übersicht über aktuelle Ausschreibungen kann gerne über Dr. Julia Stiebritz-Banischewski (julia.stiebritz-banischewski(at)hhu.de) angefragt werden.
Ausschreibungsstart: Oktober 2024
Anträge können ab dem 14. Oktober fortlaufend eingereicht werden.
Die Vergabe erfolgt nach dem ‚Windhundprinzip‘, d.h. die Anträge werden zeitnah in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs begutachtet. Nach Ausschöpfung der Mittel sind für die Dauer der Förderrunde keine weitere Antragstellung und Projektförderung mehr möglich.
Als Projektlaufzeit ist ausnahmslos der Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 vorgesehen. Erfolgreich beantragte Mittel müssen in diesem Zeitraum (01.01.-31.12.2025) verausgabt werden.
Im Zusammenhang mit der Mindestprojektlaufzeit von 3 Monaten (siehe unten, Abschnitt „Förderumfang und –dauer“) ergibt sich daraus, dass letzte Förderzusagen nur bis ca. 08/2025 möglich sind. Anträge im Rahmen der aktuellen Ausschreibungsrunde sollten daher spätestens bis Anfang Juni 2025 eingereicht werden.
Promovierte HHU-Wissenschaftler*innen. Der/die Antragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
Es können pro Projekt maximal 25.000 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten und maximal 12 Monaten beantragt werden (je nach Projekt und geplanter bzw. externer Einreichungsfrist).
Die Mittel können im Zeitraum ab 01.01.2025 bis 31.12.2025 verausgabt werden, d.h. es sind nur bis ca. 08/2025 Förderzusagen möglich.
Die Förderdauer endet spätestens mit Einreichung des Drittmittelantrags (einstufige Antragstellung) bzw. – wo vorgesehen – der Vorort-Begutachtung oder ansonsten der Einreichung des Vollantrags (zweistufige Antragstellung).
Formale Kriterien
- Die/der Antragstellende ist promovierte*r HHU-Wissenschaftler*in und die vorgesehene Projektleitung des geplanten partizipativen Drittmittelprojekts.
- Der/die Antragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
- Durchführung des bei der Stabsstelle Bürgeruniversität beantragten Projekts im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Inhaltliche Kriterien
- Wissenschaftliche Qualität des Projekts
- Passfähigkeit des Partizipationsansatzes bzw. -grads: Schlüssige Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen (sowohl in das vorbereitende Projekt als auch in das geplante Drittmittelprojekt)
- Mehrwert des gewählten partizipativen Ansatzes für die Forschung und die beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteur*innen
- Erfolgversprechende Perspektiven der externen Drittmitteleinwerbung
- Kommunikative Ausrichtung und zu erwartende gesellschaftliche Wirkung
- Projektadäquate und plausible Kosten- und Zeitplanung
Die Fördermittel können flexibel für alle Kosten eingesetzt werden, die mit der Antragstellung zu tun haben, d.h. für Personalmittel (wiss. Mitarbeitende, Hilfskräfte) und/oder Sachmittel.
Die Mittel können dabei einerseits klassisch für die Ausarbeitung eines Drittmittelantrags bei einer externen Förderorganisation beantragt werden. Darüber hinaus können sie aber beispielsweise auch für die Durchführung vorbereitender Pilotstudien und anderweitiger spezifischer Vorarbeiten für einen Drittmittelantrag für ein partizipatives Forschungsprojekt verwendet werden (z.B. Datenerhebung, Entwicklung von Forschungsinstrumenten/Tools, Netzwerkbildung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen).
Die Förderung umfasst dabei sowohl Anschubfinanzierungen für Einzelprojekte mit partizipativem Ansatz als auch partizipative Teilprojekte in Verbundvorhaben, wie z.B. SFBs (bei zweistufigem Antragsverfahren: wahlweise für Skizzen- oder Vollantragsphase). Die Förderdauer endet spätestens mit Einreichung des Drittmittelantrags (einstufige Antragstellung) bzw. – wo zutreffend – der Vorort-Begutachtung oder ansonsten der Einreichung des Vollantrags (zweistufige Antragstellung).
- Die Anträge werden zeitnah in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs begutachtet.
- Die wichtigsten Kriterien für eine Förderung sind
- Formale Zulässigkeit (Vollständigkeit der Unterlagen und im Einklang mit den formalen „Förderbedingungen“, s.o.)
- Überzeugende Darstellung des Projekts gemäß den inhaltlichen Kriterien (s.o., Abschnitt „Förderbedingungen“)
- Projektadäquate Zeit- und Kostenplanung
- Über eine Förderung entscheidet das Rektorat unter Einbeziehung der Prorektorin für Forschung und Transfer sowie der Stabsstelle Bürgeruniversität.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag (inkl. detaillierter Kostenaufstellung) die Vorlage der Stabsstelle Bürgeruniversität in der aktuellen Version. Die Vorlage finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Antragsunterlagen, dem Begutachtungsverfahren und Links zu weiterführenden Materialien finden Sie in unseren FAQ-Dokument.
Spätestens acht Wochen nach Ende der Projektlaufzeit ist ein kurzer Abschlussbericht (max. 4 Seiten) über den Projektverlauf einzureichen. Für den Bericht können Sie das Template der Stabsstelle Bürgeruniversität verwenden.
Bitte senden Sie Ihren Antrag unter Verwendung des standardisierten Templates der Stabsstelle Bürgeruniversität per E-Mail sowohl im PDF- als auch im Word-Format an die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de).
Anträge können ab dem 14. Oktober 2024 fortlaufend eingereicht werden. Im Sinne einer möglichst flexiblen Förderung (ggf. Einreichungsfristen externer Fördergeber etc.) erfolgt die Vergabe dabei nach dem ‚Windhundprinzip‘, d.h. die Anträge werden zeitnah in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs begutachtet. Nach Ausschöpfung der Mittel sind für die Dauer der Förderrunde keine weitere Antragstellung und Projektförderung mehr möglich. Als Projektlaufzeit ist verpflichtend der Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 vorgesehen. Restmittel, die in diesem Zeitraum nicht verausgabt werden, verfallen. Im Zusammenhang mit der Mindestprojektlaufzeit von 3 Monaten (siehe unten, Abschnitt „Förderumfang und -dauer“) ergibt sich daraus, dass letzte Förderzusagen nur bis ca. 08/2025 möglich sind. Anträge im Rahmen der aktuellen Ausschreibungsrunde sollten daher spätestens bis Anfang Juni 2025 eingereicht werden.
Bei weiterführenden Fragen zu Antragsverfahren und -einreichung sowie bezüglich einer Liste mit passenden aktuellen Drittmittel-Ausschreibungen können Sie sich gerne an Dr. Julia Stiebritz-Banischewski (julia.stiebritz-banischewski(at)hhu.de) wenden.
Die Stabsstelle Bürgeruniversität bietet Antragsteller*innen zwei Online-Sprechstunden zur aktuellen Ausschreibung an. Diese finden am Mittwoch, 13.11.2024 (12:00 Uhr – 13:00 Uhr) und am Montag, 02.12.2024 (11:00 Uhr – 12:00 Uhr) statt. Für den Zugangslink können Sie sich gerne per E-Mail an Dr. Julia Stiebritz-Banischewski (julia.stiebritz-banischewski(at)hhu.de) unter Angabe des gewünschten Termins wenden.