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Antragstellung

Ausschreibung zum Programm "Bürgeruniversität in der Lehre"

Im Programm „Bürgeruniversität in der Lehre“ werden gesellschaftsbezogene Lehrprojekte unter Einbeziehung von externen Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity gefördert. Die Projekte sollen den Kompetenzerwerb und die persönliche Entwicklung der Studierenden fördern. Über die Zusammenarbeit mit Praxispartner*innen und eine enge Anbindung der Lehre an Transferaktivitäten soll außerdem der Übergang in den außerakademischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das Programm eröffnet Studierenden darüber hinaus die Möglichkeit, gesellschaftliche Probleme zu reflektieren und Kompetenzen in der Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwerben. Ziel des Programms ist es, damit einen Mehrwert für die Studierenden, aber auch für die Gesellschaft zu schaffen.

Die Förderung erfolgt per Ausschreibung über zentrale Qualitätsverbesserungsmittel der HHU. 

Förderfähig sind die drei folgenden Lehr-Lernformate:

  • Wissenschaftskommunikation in der Lehre beinhaltet die Reflexion, Vermittlung und Präsentation von Forschungsergebnissen durch Studierende an externe Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity. Sie mündet stets in einen konkreten Output, also z.B. in ein (wissenschafts-)journalistisches Format (z.B. (Online)Artikel für Zeitungen, Beiträge zu Blogs oder einer Webseite), die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Science Slam, Pubquiz, Worldcafé, weitere Informationen zu Formaten hier) oder die Gestaltung digitaler Kommunikationsmittel (z.B. für Social Media, Video, Podcast). Ergebnis eines solchen Seminars können aber auch eine Ausstellung oder die Beteiligung an Wissenschafts- oder Kulturfestivals sein. Das Lehr-Lernformat fördert damit insbesondere Kompetenzen in der zielgruppenspezifischen Aufbereitung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus lernen Studierende die Methoden und die gesellschaftliche Bedeutung von Wissenschaftskommunikation kennen.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Wissenschaftskommunikation in der Lehre“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Es geht um alles“ (Förderrunden 3, 4 und 5), „Kolonialismus, Imperialismus, Faschismus – Das Erbe und die Zukunft der modernen Weltraumforschung“ (Förderrunde 7) und „denXte Podcast“ (Förderrunden 3, 4 und 5). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
     
  • Als Service Learning werden Lehr-Lernformate bezeichnet, die universitäres (projektorientiertes) Lernen mit gemeinnützigem Engagement vereinen. Studierende können ihr Know-how aus dem Studium zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen (z.B. Vereine, NGOs, Stiftungen) einsetzen. Dabei erproben sie fachliche und methodische Kompetenzen in der Praxis und leisten einen nützlichen gesellschaftlichen Beitrag. Service Learning gibt Studierenden die Möglichkeit, früh in Berührung zu kommen mit sozialen Problemstellungen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen. Hierbei erworbene Schlüsselkompetenzen sind auch im Hinblick auf den Berufseinstieg wertvoll.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Service Learning“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Mit Beuys Düsseldorf erleben“ (Förderrunden 4 und 5), „Refugee Law Clinic“ (Förderrunden 1, 2 und 4) und „Medizinische Flüchtlingshilfe Düsseldorf“ (Förderrunden 2, 3 und 4). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
     
  • Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft basiert auf Seminarformaten, in denen Studierenden das Lernen im Rahmen von Forschungsprozessen ermöglicht wird. Sie lernen dadurch den Prozess eines Forschungsvorhabens in all seinen wesentlichen Phasen kennen (Entwicklung, Durchführung, Kommunikation) und können dieses aktiv (mit)gestalten und reflektieren. Im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ sollen Lehr-Lernprojekte mit einem konkreten gesellschaftlichen Bezug gefördert werden, z.B. durch Forschung mit und in der Düsseldorfer Stadtgesellschaft. Denkbar sind bspw. Projekte, in denen Studierende ausgehend von Phänomenen des Stadtalltags neue Forschungsfragen und/oder -methoden (mit)entwickeln, Projekte, in denen gemeinsam mit Praxispartner*innen aus der Gesellschaft geforscht wird oder Citizen Science in der Lehre. Indem die Studierenden aktiv am Forschungsprojekt beteiligt werden und seine Relevanz für Dritte verstehen, erlernen sie Wissenschaft als sozialen Prozess. So erhalten sie die Gelegenheit, sich mit konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen.

    Beispiele für das Lehr-Lernformat „Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Thank you for the music“ (Förderrunde 6), „Forschendes Lernen anhand musealer Objekte“ und „Urbane linguistische Feldforschung“ (Förderrunde 5 und 7). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.

Die konkret gewählten Lehr-Lern- und Didaktikformate können sich je nach Forschungsfeld und Ausrichtung des Seminars unterscheiden. Sie sollen aber stets einen echten Mehrwert für die Studierenden generieren und darüber hinaus explizit auch Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity einbeziehen bzw. ansprechen.

Die achte Ausschreibungsrunde wird vom 17. März 2025 bis zum 10. Juni 2025 geöffnet.

  • HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
  • Achtung: Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der/die die Mittelverwaltung des Projekts verantwortet.
  • Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.
  • Lehrbeauftragte der HHU sind nicht antragsberechtigt im Rahmen der Förderlinie.

Es können pro Lehrprojekt maximal 25.000 Euro mit einer Laufzeit von maximal zwei Semestern beantragt werden.

Formale Kriterien

  • Antragstellung durch HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
  • Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der/die die Mittelverwaltung des Projekts zu verantworten hat. Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.
  • Lehrbeauftragte der HHU sind nicht antragsberechtigt im Rahmen der Förderlinie.
  • Durchführung des Lehrprojekts innerhalb von zwei Semestern nach der Bewilligung. Für die achte Förderrunde bedeutet dies, dass Projekte im Zeitraum des WiSe 2025/2026 und / oder des SoSe 2026 stattfinden sollen. Geförderte Projekte müssen daher bis spätestens 30.09.2026 abgeschlossen sein.
  • Folgeanträge zu bereits im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekten können maximal zwei Mal gestellt werden. Voraussetzung für eine Einreichung ist, dass zu allen bereits abgeschlossenen Vorgängerprojekten Abschlussberichte vorliegen.

Inhaltliche Kriterien

  • Passfähigkeit des Lehrprojekts auf eines der drei förderfähigen Lehr-Lern-Formate
  • Überzeugende Darstellung des Lehrprojekts, insbesondere bezüglich des Mehrwerts für die Studierenden und die beteiligten Studiengänge sowie für die Gesellschaft (d.h. die beteiligten Praxispartner*innen und/oder die adressierten externen Zielgruppen).
  • Schlüssige Einbindung von Praxispartner*innen aus der Gesellschaft bzw. von Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity
  • Konkreter Nutzen des Lehrprojekts für den Kompetenzerwerb und die persönliche und berufsbezogene Entwicklung der Studierenden
  • Curriculare Anbindung der durchgeführten Maßnahme, d.h. diese ist strukturell und inhaltlich in das Studium eingebunden und mit den Lernzielen des Studiums verknüpft.
  • Wünschenswert ist die Erprobung innovativer Lehrformate und didaktischer Konzepte sowie die interdisziplinäre Ausrichtung von Anträgen.
  • Projektadäquate Kostenplanung
  • Bei Folgeanträgen werden zusätzlich auch die Ergebnisse des Vorgängerprojekts, wie im Abschlussbericht dargelegt, mit in die Bewertung einbezogen.

Weitere Hinweise

  • Die Geförderten verpflichten sich, mit der Stabsstelle Bürgeruniversität für die Kommunikation in die Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten und rechtzeitig Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fotos und Textdokumente, Flyer oder Projekthomepage) zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Durchführung der beantragten Lehrveranstaltung ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen (z.B. Logo der Bürgeruni).
  • Aufgrund der Finanzierung der Förderlinie aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) können vorrangig Personalmittel beantragt werden, d.h. Mittel für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK, WHB, WHK). Der Umfang der Förderung (max. 25.000 €) eignet sich dabei vor allem für Stellenaufstockungen und (anteilige) Stellenverlängerungen von HHU-Forschenden sowie die Beschäftigung von Hilfskräften.
  • Weiterführende Informationen zu den für die Budgetplanung relevanten Pauschalsätzen für Tarifangestellte und Hilfskräfte sind über das in unserem Downloadbereich verfügbare FAQ-Dokument (siehe Linkliste auf S.6) abrufbar. Bitte achten Sie auf eine korrekte Berechnung der Personalkosten, da ansonsten das Risiko für eine Unterfinanzierung von Ihnen selbst getragen wird.
  • Beantragbar sind als Sachmittel darüber hinaus weitere Projektausgaben (z. B. Reisekosten des Projektpersonals, Lizenz- und Softwareausgaben, Exkursionen, Büromaterialien oder weitere Dienstleistungen).
  • Gast- und Honorarverträge und ähnliche, sinnvolle und notwendige Formen der Einbindung von externen Praxispartner*innen (aus dem Inland) in das Seminar können ebenfalls als Sachmittel beantragt werden.
  • Achtung: Bewirtungsausgaben sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn sie sich zwingend aus dem gewählten Format ergeben, und eine maximale Höhe von 1000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Zielsetzung des Programms, insbesondere der Mehrwert für die Studierenden, sollte sich auf allen Ebenen von Förderanträgen – einschließlich der Budgetplanung – klar widerspiegeln und stets im Fokus stehen. 
  • Die Einreichungsfrist für die achte Ausschreibungsrunde ist der 10. Juni 2025.
  • Die wichtigsten Kriterien für eine Förderung sind
    • Formale Zulässigkeit (Vollständigkeit der Unterlagen und im Einklang mit den formalen „Förderbedingungen“, s.o.)
    • Überzeugende Darstellung des Projekts gemäß den inhaltlichen Kriterien (s.o., Abschnitt „Förderbedingungen“)
    • Projektadäquate Kostenplanung
  • Über die Förderung entscheidet die Rektorin unter Einbeziehung der Studiendekan*innen, zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft sowie der Stabsstelle Bürgeruniversität.

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag (inkl. detaillierter Kostenaufstellung) die Vorlage der Stabsstelle Bürgeruniversität in der aktuellen Version. Die Vorlage finden Sie hier.

Bei den zugewiesenen Projektgeldern handelt es sich um zentrale Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) des Landes NRW. Alle Antragstellenden sind im Fall einer Förderung für die Verwaltung und korrekte Verausgabung der Projektmittel verantwortlich. Wesentliche Informationen und Richtlinien zur Mittelverwaltung an der HHU finden Sie hier im unten verlinkten FAQ-Dokument zu Ihrer Unterstützung. Bei allgemeinen Fragen, z.B. zu Bestellungen und Personaleinstellungen, wenden Sie sich bitte immer zunächst an das Sekretariat Ihres Lehrstuhls/Ihrer Professur. Bei projektspezifischen Fragen unterstützt Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de).

Spätestens acht Wochen nach Ende der Projektlaufzeit ist ein kurzer Abschlussbericht einzureichen. Die Vorlage für den Abschlussbericht finden Sie hier.

Wenn es um die konkreten Förderbedingungen geht, berät Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität: buergeruni(at)hhu.de

Didaktisch beraten lassen können Sie sich außerdem jederzeit beim Service-Center für gutes Lehren und Lernen (SeLL) als Anlaufstelle für didaktische Impulse, Beratung und Qualifizierung: sell(at)hhu.de  

Inspirieren lassen können Sie sich außerdem auch von den bisher geförderten Projekten an der HHU.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail bis zum 10. Juni 2025 an die Stabsstelle Bürgeruniversität unter: buergeruni(at)hhu.de. Die Auswahlentscheidung erfolgt circa Mitte August 2025).

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gern an die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de) wenden.

Die Stabsstelle Bürgeruniversität bietet Antragsteller*innen zwei Online-Sprechstunden zur aktuellen Ausschreibung an. Diese finden am Montag, den 14.04.2025 (11:00 Uhr – 12:00 Uhr), und am Donnerstag, den 08.05.2025 (14:00 Uhr – 15:00 Uhr), statt. Für den Zugangslink können Sie sich gerne per E-Mail an Dr. Julia Stiebritz-Banischewski (julia.stiebritz-banischewski(at)hhu.de) unter Angabe des gewünschten Termins wenden.