Antragstellung
Ausschreibung zum Programm "Bürgeruniversität in der Lehre"
Im Programm „Bürgeruniversität in der Lehre“ werden gesellschaftsbezogene Lehrprojekte unter Einbeziehung von externen Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity gefördert. Die Projekte sollen den Kompetenzerwerb und die persönliche Entwicklung der Studierenden fördern, indem sie Praxispartner*innen einbeziehen und gesellschaftliches Engagement ermöglichen. Über die Zusammenarbeit mit Praxispartner*innen und eine enge Anbindung der Lehre an Transferaktivitäten soll außerdem der Übergang in den außerakademischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das Programm eröffnet Studierenden darüber hinaus die Möglichkeit, gesellschaftliche Probleme zu reflektieren und Kompetenzen in der Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwerben.
Die Förderung erfolgt per Ausschreibung über zentrale Qualitätsverbesserungsmittel der HHU.
Förderfähig sind die drei folgenden Lehr-Lernformate:
- Wissenschaftskommunikation in der Lehre beinhaltet die Reflexion, Vermittlung und Präsentation von Forschungsergebnissen durch Studierende in die Gesellschaft. Sie mündet stets in einen konkreten Output, also z.B. in ein (wissenschafts-)journalistisches Format (z.B. (Online)Artikel für Zeitungen, Beiträge zu Blogs oder einer Webseite), die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Science Slam, Pubquiz, Worldcafé, weitere Informationen zu Formaten hier) oder die Gestaltung digitaler Kommunikationsmittel (z.B. für Social Media, Video, Podcast). Ergebnis eines solchen Seminars können aber auch eine Ausstellung oder die Beteiligung an Wissenschafts- oder Kulturfestivals sein. Das Lehr-Lernformat fördert damit insbesondere Kompetenzen in der zielgruppenspezifischen Aufbereitung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus lernen Studierende die Methoden und die gesellschaftliche Bedeutung von Wissenschaftskommunikation kennen.
Beispiele für das Lehr-Lernformat „Wissenschaftskommunikation in der Lehre“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Es geht um alles“ (Förderrunden 3, 4 und 5), „Wissenschaftliches Blogging“ (Förderrunde 4 und 5) und „denXte Podcast“ (Förderrunden 3, 4 und 5). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
- Als Service Learning werden Lehr-Lernformate bezeichnet, die universitäres (projektorientiertes) Lernen mit gemeinnützigem Engagement vereinen. Studierende können ihr Know-how aus dem Studium zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen (z.B. Vereine, NGOs, Stiftungen) einsetzen. Dabei erproben sie fachliche und methodische Kompetenzen in der Praxis und leisten einen nützlichen gesellschaftlichen Beitrag. Hierbei erworbene Schlüsselkompetenzen sind besonders im Hinblick auf den Berufseinstieg wertvoll. Service Learning gibt Studierenden zudem die Möglichkeit, früh in Berührung zu kommen mit sozialen Problemstellungen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen.
Beispiele für das Lehr-Lernformat „Service Learning“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Mit Beuys Düsseldorf erleben“ (Förderrunden 4 und 5), „Refugee Law Clinic“ (Förderrunden 1, 2 und 4) und „Medizinische Flüchtlingshilfe Düsseldorf“ (Förderrunden 2, 3 und 4). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
- Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft basiert auf Seminarformaten, in denen Studierenden das Lernen im Rahmen von Forschungsprozessen ermöglicht wird. Sie lernen dadurch den Prozess eines Forschungsvorhabens in all seinen wesentlichen Phasen kennen (Entwicklung, Durchführung, Kommunikation) und können dieses aktiv (mit)gestalten und reflektieren. Im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ sollen Lehr-Lernprojekte mit einem konkreten gesellschaftlichen Bezug gefördert werden, z.B. durch Forschung mit und in der Düsseldorfer Stadtgesellschaft. Denkbar sind bspw. Projekte, in denen Studierende ausgehend von Phänomenen des Stadtalltags neue Forschungsfragen und/oder -methoden (mit)entwickeln, Daten erheben bzw. analysieren und die Ergebnisse präsentieren. Indem die Studierenden aktiv am Forschungsprojekt beteiligt werden und seine Relevanz für Dritte verstehen, erlernen sie Wissenschaft als sozialen Prozess. So erhalten sie die Gelegenheit, sich mit konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen auseinanderzusetzen, ihre Wertvorstellungen weiterzuentwickeln und theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen.
Beispiele für das Lehr-Lernformat „Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft“ sind etwa die im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekte „Thank you for the music“ (Förderrunde 6), „Forschendes Lernen anhand musealer Objekte“ und „Urbane linguistische Feldforschung“ (Förderrunde 5). Mehr Informationen zu den genannten Beispielprojekten finden Sie hier.
Die konkret gewählten Lehr-Lern- und Didaktikformate können sich je nach Forschungsfeld und Ausrichtung des Seminars unterscheiden. Sie sollen aber stets einen echten Mehrwert für die Studierenden generieren und darüber hinaus explizit auch Praxispartner*innen bzw. Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity einbeziehen bzw. ansprechen.
Die siebte Ausschreibungsrunde wird vom 08. April 2024 bis zum 20. Juni 2024 geöffnet.
- HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
- Achtung: Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der/die die Mittelverwaltung des Projekts verantwortet.
- Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.
- Lehrbeauftragte der HHU sind nicht antragsberechtigt im Rahmen der Förderlinie.
Es können pro Lehrprojekt maximal 20.000 Euro mit einer Laufzeit von maximal zwei Semestern beantragt werden.
Formale Kriterien
- HHU Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
- Anträge von Promovierenden sind nur in Co-Antragstellung mit dem/der Vorgesetzten (i.d.R. Lehrstuhlinhaber*in) möglich, der/die die Mittelverwaltung des Projekts zu verantworten hat. Anträge durch studentische Initiativen sind ebenfalls in Co-Antragstellung möglich. Hauptantragstellende können in dem Fall alle HHU-Wissenschaftler*innen ab einer abgeschlossenen Promotion sein.
- Lehrbeauftragte der HHU sind nicht antragsberechtigt im Rahmen der Förderlinie.
- Durchführung des Lehrprojekts innerhalb von zwei Semestern nach der Bewilligung. Für die siebte Förderrunde bedeutet dies, dass Projekte im Zeitraum des WiSe 2024/2025 und / oder des SoSe 2025 stattfinden sollen. Geförderte Projekte müssen daher bis spätestens 30.09.2025 abgeschlossen sein.
- Folgeanträge zu bereits im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekten können maximal zwei Mal gestellt werden. Eine erneute Antragstellung bereits geförderter Projekte und ihrer Projektleitung(en) ist außerdem nur zulässig, wenn der Stabsstelle Bürgeruniversität zuvor rechtzeitig ein Projektabschlussbericht vorgelegt wurde.
Inhaltliche Kriterien
- Passfähigkeit des Lehrprojekts auf eines der drei förderfähigen Lehr-Lern-Formate
- Überzeugende Darstellung des Lehrprojekts, insbesondere bezüglich des Mehrwerts für die beteiligten Studiengänge, für die Gesellschaft und die HHU als Bürgeruniversität
- Schlüssige Einbindung von Praxispartner*innen aus der Gesellschaft bzw. von Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity
- Konkreter Nutzen des Lehrprojekts für den Kompetenzerwerb der Studierenden
- Curriculare Anbindung der durchgeführten Maßnahme, d.h. diese ist strukturell und inhaltlich in das Studium eingebunden und mit den Lernzielen des Studiums verknüpft.
- Wünschenswert ist die Erprobung innovativer Lehrformate und didaktischer Konzepte sowie die interdisziplinäre Ausrichtung von Anträgen.
- Projektadäquate Kostenplanung
Weitere Hinweise
- Die Geförderten verpflichten sich, mit der Stabsstelle Bürgeruniversität für die Kommunikation in die Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten und rechtzeitig Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fotos und Textdokumente, Flyer oder Projekthomepage) zur Verfügung zu stellen.
- Bei der Durchführung der beantragten Lehrveranstaltung ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen (z.B. Logo der Bürgeruni).
- Aufgrund der Finanzierung der Förderlinie aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) können vorrangig Personalmittel beantragt werden, d.h. Mittel für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK, WHB, WHK). Der Umfang der Förderung (max. 20.000 €) eignet sich dabei vor allem für Stellenaufstockungen, (anteilige) Stellenverlängerungen sowie die Beschäftigung von Hilfskräften. Weiterführende Informationen zu den für die Budgetplanung relevanten Pauschalsätzen für Tarifangestellte und Hilfskräfte sind über das in unserem Downloadbereich verfügbare FAQ-Dokument (siehe Linkliste auf S.°6) abrufbar.
- Beantragbar sind als Sachmittel darüber hinaus weitere Projektausgaben (z. B. Reisekosten des Projektpersonals, Lizenz- und Softwareausgaben, Exkursionen, Büromaterialien oder weitere Dienstleistungen).
- Gast- und Honorarverträge und ähnliche, sinnvolle und notwendige Formen der Einbindung von externen Praxispartner*innen (aus dem Inland) in das Seminar können ebenfalls als Sachmittel beantragt werden.
- Achtung: Bewirtungsausgaben sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn sie sich zwingend aus dem gewählten Format ergeben, und eine maximale Höhe von 1000 Euro nicht überschreiten.
- Die Einreichungsfrist für die siebte Ausschreibungsrunde ist der 20. Juni 2024.
- Die wichtigsten Kriterien für eine Förderung sind
- Formale Zulässigkeit (Vollständigkeit der Unterlagen und im Einklang mit den formalen „Förderbedingungen“, s.o.)
- Überzeugende Darstellung des Projekts gemäß den inhaltlichen Kriterien (s.o., Abschnitt „Förderbedingungen“)
- Projektadäquate Kostenplanung
- Über die Förderung entscheidet die Rektorin unter Einbeziehung der Studiendekan*innen, zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft sowie der Stabsstelle Bürgeruniversität.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag (inkl. detaillierter Kostenaufstellung) die Vorlage der Stabsstelle Bürgeruniversität in der aktuellen Version. Die Vorlage finden Sie hier.
Bei den zugewiesenen Projektgeldern handelt es sich um zentrale Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) des Landes NRW. Alle Antragstellenden sind im Fall einer Förderung für die Verwaltung und korrekte Verausgabung der Projektmittel verantwortlich. Wesentliche Informationen und Richtlinien zur Mittelverwaltung an der HHU finden Sie hier im unten verlinkten FAQ-Dokument zu Ihrer Unterstützung. Bei allgemeinen Fragen, z.B. zu Bestellungen und Personaleinstellungen, wenden Sie sich bitte immer zunächst an das Sekretariat Ihres Lehrstuhls/Ihrer Professur. Bei projektspezifischen Fragen unterstützt Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität ().
Spätestens acht Wochen nach Ende der Projektlaufzeit ist ein kurzer Abschlussbericht (max. 2 Seiten) über den Projektverlauf sowie den Erfolg der geförderten gesellschaftsbezogenen Maßnahme(n) einzureichen (Anzahl der teilnehmenden Studierenden, Mehrwert für die Studierenden, die Praxispartner*innen und die HHU als Bürgeruniversität, erreichte externe Zielgruppe(n), Impact des gemeinnützigen Engagements sowie falls zutreffend der genutzten Kommunikationskanäle). Im Bericht können Sie gerne auch auf aus Ihrer Sicht relevante Punkte der Evaluation Ihrer Lehrveranstaltung Bezug nehmen bzw. können diese als Anlage beifügen. Darüber hinaus ist ein Kostennachweis der Lehrveranstaltung einzureichen.
Wenn es um die konkreten Förderbedingungen geht, berät Sie gern die Stabsstelle Bürgeruniversität:
Didaktisch beraten lassen können Sie sich außerdem jederzeit beim Service-Center für gutes Lehren und Lernen (SeLL) als Anlaufstelle für didaktische Impulse, Beratung und Qualifizierung:
Inspirieren lassen können Sie sich außerdem auch von den bisher geförderten Projekten an der HHU.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail bis zum 20. Juni 2024 an die Stabsstelle Bürgeruniversität unter: . Die Auswahlentscheidung erfolgt circa sechs Wochen nach der Einreichungsfrist.
Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gern an die Stabsstelle Bürgeruniversität () wenden.
Die Stabstelle Bürgeruniversität bietet Antragsteller*innen zwei Online-Sprechstunden zur aktuellen Ausschreibung an. Diese finden am Mittwoch, den 08.05.2024 (13:00 Uhr – 14:00 Uhr), und am Montag, den 27.05.2024 (11:00 Uhr – 12:00 Uhr), statt. Für den Zugangslink können Sie sich gerne per E-Mail an Dr. Julia Stiebritz-Banischewski () unter Angabe des gewünschten Termins wenden.