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Antragstellung

Fördertopf Wissenschaftskommunikation

Die Idee der Bürgeruniversität lebt vom offenen Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Heinrich-Heine-Universität Aktivitäten, die einen solchen Austausch ermöglichen und zum öffentlichen Verständnis von Wissenschaft und Wissenschaftspraxis beitragen.

Der Fördertopf bietet die Gelegenheit, für einzelne Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation eine Förderung von bis zu 1.000 € in einem einfachen Verfahren zu beantragen. Die Fördermaßnahme soll insbesondere zur Entwicklung und Erprobung innovativer Formate beitragen und somit der Stärkung des Profils der Heinrich-Heine-Universität als Bürgeruniversität dienen.

Einreichungsfristen für Anträge sind jeweils der 15. Februar und 15. August eines Jahres.

  • Vermittlung aktueller Forschung von Wissenschaftler*innen der HHU bzw. von Studierenden der HHU (z.B. Ergebnisse forschungsorientierter Seminare) in die Öffentlichkeit
  • Entwicklung und Erprobung innovativer Formate der Wissenschaftskommunikation
  • Sensibilisierung und Begeisterung der Öffentlichkeit für aktuelle Wissenschaftsthemen
  • Verbesserung des öffentlichen Verständnisses von Wissenschaft und Wissenschaftspraxis sowie Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft
  • Stärkung des Profils der HHU als Bürgeruniversität
  • Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen an der Heinrich-Heine-Universität
  • Anträge von Studierenden sind möglich, soweit eine Betreuung durch Wissenschaftler*innen der HHU gewährleistet ist
  • Die Fördersumme beträgt maximal 1.000 Euro pro Antrag.
  • Im Jahr steht ein Fördertopf von maximal 12.000 Euro zur Verfügung.

Formale Kriterien

  • Antragstellung durch Wissenschaftler*innen der HHU (eine Antragstellung durch Studierende ist möglich, sofern das Projekt von einem*einer Wissenschaftler*in der HHU betreut wird)
  • Maßnahmen, die schon einmal gefördert wurden, können maximal zwei weitere Förderungen erhalten. Voraussetzung einer erneuten Antragstellung ist zudem, dass der Stabsstelle Bürgeruniversität zuvor ein Abschlussbericht vorgelegt wurde.
  • Es können keine Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen externer Projektförderungen finanziert werden.

Inhaltliche Kriterien

  • Vermittlung aktueller Forschung von Wissenschaftler*innen der HHU bzw. von Studierenden der HHU (z.B. Ergebnisse forschungsorientierter Seminare) in die Öffentlichkeit. Externe Referent*innen können ergänzend hinzukommen, wenn die fachliche Expertise nicht aus der HHU heraus abgedeckt werden kann.
  • Umsetzung innovativer und dialogorientierter Formate der Wissenschaftskommunikation (in der Regel keine klassischen wissenschaftlichen Vorträge). Anregungen finden Sie hier: https://www.wissenschaftskommunikation.de/formate
  • Klare Ansprache von Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity

Weitere Hinweise

  • Die Durchführung der Maßnahme hat innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage zu erfolgen. Wird die Maßnahme nicht durchgeführt, müssen die Gelder zurückgegeben werden.
  • Die Geförderten verpflichten sich, mit der Stabsstelle Bürgeruniversität für die Kommunikation in die Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten und rechtzeitig Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fotos und Textdokumente, Flyer oder eine Projektwebseite) zur Verfügung zu stellen.
  • In der Darstellung des Projekts (z.B. Flyer, Webseite) ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen (z.B. durch das Logo der Bürgeruni).
  • Kosten für Veranstaltungen, z.B. Raummiete, Bewirtungskosten, technisches Equipment
  • Kosten für eine Unterstützung durch externe Dienstleister*innen, z.B. Grafikdesign, Videoschnitt, Livestreaming
  • Anteilige Kosten für studentische Hilfskräfte, z.B. durch Aufstockung
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Reisekosten und Honorare für externe Referent*innen, die das Projekt ergänzen. Bitte beachten Sie die inhaltlichen Kriterien: Der Fokus der Förderung liegt auf der Vermittlung von Wissenschaft aus der HHU. Gasteinladungen aus dem Ausland sind nicht förderfähig.

Grundsätzlich können alle Formate gefördert werden, die der Zielsetzung des Fördertopfs entsprechen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Innovative Veranstaltungsformate, die den Dialog und die Interaktion mit Bürger*innen ermöglichen (in der Regel keine klassischen wissenschaftlichen Vorträge)
  • Digitale Formate der Wissenschaftskommunikation, z.B. Vermittlung via Social Media, Blogs, Podcasts, Videos etc.
  • Entwicklung von Ausstellungen, geführten Touren u.ä.
  • Beteiligung an Wissenschafts- und Kulturfestivals
  • Weitere Anregung finden Sie hier: https://www.wissenschaftskommunikation.de/formate/
  • Kriterien für eine Förderung sind
    • Formale Zulässigkeit (im Einklang mit den formalen „Förderbedingungen“, s.o.)
    • Überzeugende Darstellung des Projekts gemäß den inhaltlichen Kriterien (Abschnitt „Förderbedingungen“, s.o.)
    • Projektadäquate Kostenplanung
  • Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Rektorin in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgeruniversität. Die Förderentscheidung wird innerhalb von 4 Wochen nach Einreichungsfrist getroffen.
  • Informationen zu den Antragsteller*innen
  • Beschreibung des beantragten Projekts (inkl. Zielsetzung, Begründung des gewählten Formats sowie Zeitplan zur Umsetzung, bei Veranstaltungen: geplantes Datum)
  • Beschreibung der adressierten Zielgruppe(n) und wie diese erreicht werden soll(en)
  • Nennung der Kooperationspartner*innen (falls vorhanden)
  • Kostenkalkulation
  • Abstract zur Darstellung des Projektes für die Webseite der Stabsstelle Bürgeruniversität (und andere Kanäle), ca. 300 Zeichen inklusive Leerzeichen

Spätestens sechs Wochen nach Ende der Projektlaufzeit ist ein kurzer Abschlussbericht (max. 2 Seiten) über den Projektverlauf sowie den Erfolg der geförderten Maßnahme einzureichen. Bitte geben Sie dabei zum Projekt passende Kriterien der Erfolgsmessung an (z.B. Teilnehmerzahlen, Medienberichte, Impact der genutzten Social-Media-Kanäle, Webseiten-Aufrufe, neue Kooperationspartner*innen etc.). Bei Veranstaltungen empfehlen wir, vor Ort eine kurze (Online-)Befragung unter den Teilnehmer*innen durchzuführen, um den Erfolg zu messen.

Gern berät und unterstützt Sie die Stabsstelle Bürgeruniversität bei der Antragstellung und Projektplanung telefonisch unter 0211 81-10060 oder per E-Mail unter buergeruni(at)hhu.de.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail bis zum 15. Februar 2025 an die Stabsstelle Bürgeruniversität unter: buergeruni(at)hhu.de. Die Auswahlentscheidung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Einreichungsfrist.