Antragstellung: Förderlinie 1
Finanzierung von partizipativen Forschungsprojekten
Im Programm „Bürgeruniversität in der Forschung“ (Förderlinie 1) fördert die HHU partizipative Forschungsprojekte, in denen wissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Bürger*innen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen bearbeitet werden.
Anträge können bis zum 16. August 2026 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Alle Informationen zu Antragstellung, Förderbedingungen und dem Auswahlverfahren finden Sie in der untenstehenden Ausschreibung.
Im Fokus dieser Förderlinie stehen partizipative Forschungsprojekte. Partizipative Forschung ist dabei der Sammelbegriff für alle Forschungsansätze, in denen wissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Bürger*innen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteur*innen erforscht werden. Die Beteiligung kann dabei an verschiedenen Stellen des wissenschaftlichen Prozesses mit unterschiedlicher Intensität sowie mittels unterschiedlicher Formate erfolgen. „Gemeinsames Ziel (…) ist das Schaffen neuen Wissens. Hierbei wird an Forschungsfragen gearbeitet, deren Beantwortung einen Erkenntnisgewinn für die Wissenschaft sowie oft auch für Praxis und Politik mit sich bringt.“ (Grünbuch Citizen-Science-Strategie 2020 für Deutschland, S. 13).
Die Förderung im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Forschung“ ist themenoffen und steht allen Fachdisziplinen offen. Mit der Förderlinie soll Forschung mit hoher gesellschaftlicher Relevanz gefördert werden, d.h. Projekte, die auf gesellschaftliche Herausforderungen bzw. Wirkungen abzielen. Nicht gefördert werden Projekte, bei denen Teilnehmende nur befragt oder nur Informationen über sie erhoben werden – etwa zu persönlichen Ansichten, Gesundheitsdaten oder Alltagsgewohnheiten. Dabei orientiert sich die HHU als Bürgeruniversität an den Qualitätsstandards der Zehn Prinzipien von Citizen Science der European Citizen Science Association.
Antragsberechtigt sind promovierte HHU-Wissenschaftler*innen. Der/die Hauptantragstellende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und über die gesamte Projektlaufzeit in einem Arbeitsverhältnis mit der HHU stehen.
Anträge von Promovierenden sind in Co-Antragstellung mit dem/der Betreuer*in der Doktorarbeit möglich, der/die auch die Mittelverwaltung des geförderten Projekts verantwortet. Bei Promotionsprojekten ist einerseits eine Stellenaufstockung oder andererseits eine temporäre Finanzierung der eigenen Stelle des/der Promovierenden förderfähig. Bei zunächst ausschließlich über das Programm finanzierten Promotionen ist im Anschluss eine verpflichtende Anschlussfinanzierung bis einschließlich des 3. Promotionsjahrs durch die betreuende Professur notwendig. Eine entsprechende Zusage zur Co-Finanzierung ist dem Antrag als Anlage beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Forschende, die noch nicht im Rahmen von „Bürgeruniversität in der Forschung“ gefördert wurden.
Ein individuelles Beratungsgespräch vor Einreichung ist verpflichtender Teil des Antragsprozesses. Es können also nur Personen einen Antrag einreichen, die ein solches Beratungsgespräch absolviert haben. Bitte melden Sie sich bzgl. der Terminkoordination möglichst früh bei Christine Stender (christine.stender(at)hhu.de). Auch bei weiterführenden Fragen zum Förderprogramm, zur Antragseinreichung und zu laufenden Projekten steht Ihnen die Referentin beratend zur Seite.
Es können pro Projekt maximal 70.000 € mit einer Laufzeit von 18 bis maximal 24 Monaten beantragt werden. Die Mittel können im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 verausgabt werden.
Auswahlkriterien
- Wissenschaftliche Qualität des Projekts (fachliche Relevanz und Originalität der Forschungsfrage, wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn sowie gesellschaftliche Relevanz)
- Qualität und Passfähigkeit des Partizipationsansatzes (wissenschaftlicher Mehrwert, genutzte Partizipationsgrade, schlüssige, gewinnbringende und anerkennende Beteiligung von Bürger*innen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen (Citizen Scientists))
- Schlüssigkeit und Messbarkeit der Projektziele, insbesondere mit Blick auf den wissenschaftlichen Output und den gesellschaftlichen Output; überzeugende Darstellung der geplanten Erfolgsmessung
- Persönliche Qualifikation der Antragstellenden
- Schlüssige Darstellung des Umgangs mit Forschungsdaten
- Machbarkeit des Projekts: adäquate und plausible Zeit- und Kostenplanung
Weitere Hinweise
- Die Erstellung mindestens einer fachwissenschaftlichen Publikation (idealerweise peer-reviewed), inklusive Darstellung des partizipativen Ansatzes, ist ausdrücklich erwünscht.
- Bei Tagungsbesuchen mit eigenem Beitrag (z.B. beim „Forum Citizen Science“, der „PartWiss“-Tagung und/oder Fachtagungen) ist auch eine Beteiligung von ausgewählten Citizen Scientists an entsprechenden Vorträgen, Workshops etc. explizit förderfähig
- Geförderte erklären sich bereit, während der Projektlaufzeit an Austausch- und Fortbildungsmaßnahmen der Stabsstelle Bürgeruniversität teilzunehmen, die ihnen bei der Umsetzung ihres Projektes helfen können.
- Die Geförderten verpflichten sich, mit der Stabsstelle Bürgeruniversität für die Kommunikation an die Öffentlichkeit zusammenzuarbeiten und an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen.
Die Fördermittel können flexibel für alle Projektkosten beantragt werden, d.h. für Personalmittel und/oder Sachmittel.
Die Antragstellung ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag (inklusive detaillierter Kostenaufstellung) die aktuelle Vorlage der Stabsstelle Bürgeruniversität. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag als Anlage einen wissenschaftlichen Lebenslauf (max. 4 Seiten) pro antragstellender Person bei. (Zur Erstellung empfehlen wir Ihnen das Template der DFG.)
Weitere Anlagen umfassen, falls für Ihr Projekt zutreffend: Zusage zur Co-Finanzierung bei temporärer Finanzierung von Promotionen; ist die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kooperationspartner*innen als Citizen Scientists geplant, ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung (Letter of Intent o.ä.) beizulegen.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Antragsunterlagen, dem Begutachtungsverfahren und Links zu weiterführenden Materialien finden Sie unserem FAQ-Dokument.
Die Einreichungsfrist ist der 16. August 2026 (23:59 Uhr).
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen per E-Mail sowohl im PDF- als auch im Word-Format an die Stabsstelle Bürgeruniversität (buergeruni(at)hhu.de).
Ein individuelles Beratungsgespräch vor Einreichung ist verpflichtender Teil des Antragsprozesses. Bitte melden Sie sich zur Terminfindung möglichst früh bei Christine Stender (christine.stender(at)hhu.de).
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines kompetitiven Auswahlverfahrens unter Einbezug externer Gutachter*innen.
Eine Förderentscheidung erfolgt circa acht Wochen nach Einreichungsfrist (d.h. bis circa Mitte Oktober 2026).
Die Stabsstelle Bürgeruniversität berät Sie gern bei der Planung und Umsetzung Ihres Projekts. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Referentin. Hilfreiche Hinweise zur Projektumsetzung finden Sie außerdem in den FAQs.
Zwischengespräch
Es ist Ziel der Stabsstelle Bürgeruniversität, die Qualität der partizipativen Forschung an der HHU bestmöglich zu unterstützen. Nach der Hälfte der Projektlaufzeit findet daher ein standardisiertes Zwischengespräch unter Verwendung eines Gesprächsleitfadens mit der Stabsstelle Bürgeruniversität statt.
Abschlussbericht
Spätestens zwölf Wochen nach Ende der Projektlaufzeit sind zur Qualitätssicherung ein Abschlussbericht über den Projektverlauf sowie ein Verwendungsnachweis der beantragten Mittel einzureichen. Die entsprechenden Templates erhalten Sie von der Stabsstelle Bürgeruniversität.
Eine erneute Antragstellung im Rahmen sämtlicher Förderprogramme der Stabsstelle Bürgeruniversität ist nur zulässig, wenn der Stabsstelle Bürgeruniversität zuvor rechtzeitig der Projektabschlussbericht vorgelegt wurde.
Bei weiterführenden Fragen zu Antragsverfahren und -einreichung können Sie sich gerne an Christine Stender (christine.stender(at)hhu.de) wenden.