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Stiftungen der HHU

An der HHU streben wir exzellente Leistungen in der Forschung und eine hervorragende wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Studierenden an. Es gibt vielfältige Formen eines Engagements an der Bürgeruniversität HHU. Die Einrichtung einer unselbständigen Stiftung oder die Zustiftung in die Universitätsstiftung ist eine langfristige Investition in die Zukunft der Wissenschaft und Nachwuchsförderung. 

Stiften an der HHU generiert eine Win-Win Situation: Sie stellen sicher, dass Ihr Stiftungszweck auch nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne wirkt. Die Universität generiert freie Mittel, um schnell und flexibel auf neue Herausforderungen in Wissenschaft, Forschung und Lehre regieren zu können. Es gibt verschiedene Rechtsformen, um ihre Ideen zu verwirklichen und die Zukunftsfähigkeit Ihrer Idee zu sichern:

  •  Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital.
  • Durch die Einrichtung eines Stiftungsfonds können Sie einen Förderzweck bestimmen. Der Stiftungsfonds trägt Ihren Wunschnamen. 
  • Mit Ihrer Beteiligung an der Universitäts-Stiftung der HHU investieren Sie in wichtige wissenschaftliche Projekte der Zukunft. Die Universitäts-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. 
  • In einer testamentarischen Verfügung zugunsten der HHU können Sie genau festlegen, wie Ihr Vermögen genutzt werden soll. 

Bestehende Treuhandstiftungen, Justitiariat

1. Zustiftung

  • Empfohlen bis 100.000 Euro 
  • Keine Administrationskosten 
  • Förderung von Forschung oder Lehre 
  • Erhebliche steuerliche Begünstigung 
  • Langfristig und nachhaltig
  • Beispielsweise kleine Nachlässe, Jubiläen 

2. Zustiftung Stiftungsfonds

  • Empfohlen ab 100.000€ 
  • Günstige Administrationskosten 
  • Fonds trägt Ihren Wunschnamen 
  • Erhebliche steuerliche Begünstigung 
  • Langfristig und nachhaltig 
  • Eigene Zweckbindung zur Förderung von Forschung oder Lehre 
  • Zweckbindung der Universitäts-Stiftung (Förderung von Forschung oder Lehre) 
  • Beispielsweise größere Nachlässe, besondere Zwecke (Forschungsgebiete, Preise, Ehrungen)

3. Eigene Stiftung an der HHU

  • Empfohlen ab 500.000 Euro 
  • Unselbständige Stiftung an der HHU 
  • Günstige Administrationskosten 
  • Vereinbarung eines späteren Aufgehens in der Universitätsstiftung möglich
  • z.B. nach 10, 20 Jahren oder nach dem Ableben 
  • Nachhaltige Förderung über Ihre Lebenszeit hinaus
  • Beispielsweise durch wissenschaftliche Schwerpunktsetzung oder die Stärkung eines universitären Profilbereiches
  • Die HHU bietet in jedem Einzelfall maßgeschneiderte Lösungen auf der Grundlage einer unverbindlichen, umfassenden und ergebnisoffenen Beratung an