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Antrag auf finanzielle Unterstützung

Ausschreibung zum Programm "Die Bürgeruniversität in der Lehre"

Im Programm "Die Bürgeruniversität in der Lehre" werden gesellschaftsbezogene Lehrformate unter Einbeziehung von externen Kooperationspartnern gefördert (z. B. Service Learning-Angebote, Lehre und Wissenschaftskommunikation, Forschendes Lernen mit Gesellschaftsbezug und Praktika). Die Förderung erfolgt per Ausschreibung über zentrale Qualitätsverbesserungsmittel der HHU.

Die über das Programm finanzierten Lehrangebote sollen gesellschaftliches Engagement von Studierenden fördern, um ihnen so einerseits zu ermöglichen, persönliche Wertvorstellungen und ein staatsbürgerliches Verantwortungsgefühl zu entwickeln. Andererseits soll über die enge Kooperation mit Praxispartnern der Übergang in den außerakademischen Arbeitsmarkt durch eine enge Anbindung der Lehre an Transferaktivitäten erleichtert werden.

Die fünfte Ausschreibungsrunde wird vom 18. Mai 2022 bis zum 8. Juli 2022 geöffnet.

  • Lehrende aller Fakultäten
  • Eine Antragstellung durch studentische Initiativen in Kooperation mit Lehrenden ist möglich.

Gefördert werden gesellschaftsbezogene Lehrformate, d. h.

  • Service Learning,
  • Lehre und Wissenschaftskommunikation,
  • Forschendes Lernen in/mit der Gesellschaft und/oder
  • innovative Praktika.

Schriftlicher Antrag an die Rektorin mit folgenden Informationen:

  • Projekttitel und Laufzeit,
  • Kontaktdaten der Antragsteller*innen,
  • Beschreibung der Maßnahme (max. 3 Seiten) inkl. Ziel, Zielgruppe u. Lernziele unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien (vgl. unten),
  • Detaillierte Kostenaufstellung,
  • Kurzbeschreibung des Projekts (max. 100 Wörter) zur Veröffentlichung auf der Homepage zur Bürgeruniversität.

25.000 Euro

Sach-, Reise- und Personalkosten

Die Lehrprojekte sollen in der Regel innerhalb von zwei Semestern nach der Bewilligung abgeschlossen werden. Für die fünfte Förderrunde bedeutet dies, dass Projekte im Zeitraum des Wintersemesters 2022/2023 und / oder des Sommersemesters 2023 stattfinden sollen. Geförderte Projekte müssen daher bis spätestens 30.09.2023 abgeschlossen sein. Eine Laufzeitverlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Planen Sie daher für Elemente der Lehrformate, die auf ein Zusammentreffen von Menschen in Präsenz abzielen (sei es in den Lehrveranstaltungen selber oder in Veranstaltungen oder Events, die weitere Teile der Öffentlichkeit einbeziehen) mögliche (digitale) Alternativen ein, falls entsprechende Elemente pandemiebedingt weiterhin nicht realisierbar sein sollten.

  • Überzeugende Einbindung externer Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur oder Politik, d. h. gesellschaftlicher Bedarf für die beantragte Maßnahme bzw. konkreter Nutzen für die einbezogenen externen Akteure oder adressierte Zielgruppe;
  • konkreter Nutzen für die Studierenden, d. h. Relevanz der Einbindung externer Akteure für die Zielsetzung der Lehrinhalte und den Kompetenzerwerb;
  • curriculare Anbindung der durchgeführten Maßnahme, d. h. strukturell und inhaltlich in das Studium eingebunden und mit den Lernzielen des Studiums verknüpft:
  • projektadäquate Kostenplanung;
  • Durchführung einer Evaluation der Lehrveranstaltung;
  • wünschenswert ist die Erprobung innovativer Lehrformate und didaktischer Konzepte sowie die interdisziplinäre Ausrichtung von Anträgen;
  • Darstellung einer adäquaten Kommunikation des Lehrformats an die universitätsinterne und externe Öffentlichkeit.

Folgeanträge zu bereits im Rahmen des Programms „Die Bürgeruniversität in der Lehre“ geförderten Projekten können gestellt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein in wesentlichen Teilen identisches Projekt maximal drei Mal eine Förderung erhalten kann.

Nach Ende der Projektlaufzeit ist ein Kurzbericht (max. 2 Seiten) über den Projektverlauf, ein Kostennachweis sowie – soweit vorhanden – die Evaluationsergebnisse der Lehrveranstaltung einzureichen.

Die Fördermittelempfänger*innen erklären sich bereit, – soweit vorhanden – Materialien wie Fotos, Textdokumente, Flyer oder Projekthomepages für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stabsstelle Bürgeruniversität zur Verfügung zu stellen.

Über die Förderung entscheidet die Rektorin unter Einbeziehung der Studiendekane, zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft sowie der Stabsstelle Bürgeruniversität.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Email bis zum 8. Juli 2022 in einem PDF-Dokument an die Stabsstelle Bürgeruniversität (). 

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gern an die Stabsstelle Bürgeruniversität

Mail:

Tel: +49 211 81-10060

Verantwortlichkeit: